Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes und eine Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten, oder rechtskräftig festgestellt sind.
Sobald der Liefergegenstand an den Besteller übergeben ist, geht die Gefahr auf den Besteller über. Dem Besteller wird angeraten ab diesem Zeitpunkt für einen entsprechenden Versicherungsschutz zu sorgen und eine Allgefahrenversicherung abzuschließen. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf diesen über. Entstehende Kosten trägt der Besteller.
Ansprüche des Bestellers auf Aufwendungsersatz gem. § 445a Abs. 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn es handelt sich um einen Verbrauchervertrag über die Bereitstellung digitaler Produkte (§§ 455c S. 2, 327 Abs. 5 und 327u BGB).
Bei einfacher Fahrlässigkeit hattet der Lieferant nur (a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder (b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig vertrat bzw. vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung des Lieferanten jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens bis zu einer Summe von EUR 250.000 beschränkt.
Die sich aus vorstehenden Absätzen ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden der Lieferant nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine ausdrückliche schriftliche oder in Textform (per E-Mail) vereinbarte Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz.
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